Das Jiu-Jitsu wurde in Deutschland von Erich Rahn eingeführt.

Er erlernte das Jiu-Jitsu bei Herrn Higashi, der ihn in einem Schaukampf beeindruckt hatte. In Berlin eröffnete er 1906 die erste Jiu-Jitsu Schule Deutschlands.

Seine Schüler gründeten 1922 die ersten Jiu-Jitsu-Vereine - Alfred Rhode, später bekannt als „Vater des deutschen Judo“ in Frankfurt/Main, Max Hoppe in Berlin, Otto Schmelzeisen in Wiesbaden und August Glucke in Stuttgart.

Im Jahr 1924 wurde der „Reichsverband für Jiu-Jitsu“ gegründet.

Die neue Sportart war so beliebt, dass es 1930 bereits mehr als 100 Jiu-Jitsu Vereine in Deutschland gab .

Nach dem 2. Weltkrieg waren Jiu-Jitsu und Judo von den Besatzungsmächten bis 1949 verboten.

Da die Kampfsportarten wie Jiu-Jitsu, Judo und Karate für die Selbstverteidigung nicht mehr zeitgemäß waren wurde ein modernes und effektives Selbstverteidigungs-System entwickelnt. Aus den verschiedensten Budo-Systemen wurden die wirkungsvollsten Techniken zu einem neuen System zusammengestellt, das den Namen Ju-Jutsu erhielt.

1969 wurde das neue Ju-Jutsu in Deutschland eingeführt. Im Ju-Jutsu sind altbewährte Erkenntnisse vieler Kampfsportarten, aber auch neue Erkenntnisse, unter dem Grundsatz „aus der Praxis für die Praxis“ zu einer modernen und sehr effektiven Selbstverteidigung zusammengeführt worden. Da auch die Sicherheitsbehörden erkannt hatten, dass Ju-Jutsu sehr praxisnah und wirkungsvoll war, wurde es bei den Polizeien der Länder und des Bundes dienstliches Ausbildungsfach.

1990 gründete sich der Deutsche Ju-Jutsu Verband.

Die Kenntnisse von verschiedenen Zweikampfsystemen haben sich in den vergangenen Jahren stark erweitert. Unter der Leitung von Bernd Hillebrand hat eine Kommission im Jahr 2000 das Ju-Jutsu-System überarbeitet. Es kamen nun auch Einflüsse aus nicht-japanischen Kampfsportarten zum Ju-Jutsu hinzu.

Im Jahre 2005 vereinigte der DJJV durch den Zusammenschluss von Ju-Jutsu und Jiu-Jitsu die moderne und traditionelle Selbstverteidigung in einem Verband.